MICE Schutzschirm
Veranstalterschutzschirm

Große Hilfe, starke Wirkung! Absicherung an Schutzschirm-Geldern derzeit bei 203 Mio. Euro

AUSTRIAN CONVENTION BUSINESS MAGAZIN (ONLINE 20/01/2022)

Es war eine ebenso große wie wichtige Hilfe: Der Veranstalterschutzschirm, der im Dezember 2020 für Österreichs MICE-Bereich gespannt wurde und erstmals vor einem Jahr, also Mitte Jänner 2021, beantragt werden konnte. Anfang dieser Woche zog Matthias Matzer, Vorstand der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank), Bilanz und kündigte gleichzeitig an, dass der Schutzschirm 2022 „in die Verlängerung geht.“

Von den 300 Mio. Euro für den Schutzschirm vorgesehenen Mitteln sind aktuell rund 203 Mio. Euro – also rund zwei Drittel - laut Matthias Matzer "an Fördersumme aktiv bzw. Veranstaltungen mit dieser Summe abgesichert." Damit stehen weitere 97 Mio. Euro für heuer zur Verfügung, ca. ein Drittel der anfänglich bereitgestellten Summe. Dem bisherigen Verlauf der Pandemie-bedingten Absagen entsprechend sollte dies ausreichen.

Doppelt wirkt besser

Zur Erinnerung: Ursprünglich galt eine Obergrenze von 1 Mio. Euro pro Veranstalter, die später auf nach wie vor geltende 2 Mio. Euro angehoben wurde (Einmalzuschuss von 90%). Ende April kam es dann zu einer Verlängerung der Antragsfristen bis Jahresende 2021 (anfänglich bis 15. Juni) sowie zu einer neuerlichen Erhöhung zwar nicht der Gesamtmittel, aber für die einzelnen Veranstaltungen: Unter der Bezeichnung „Veranstalterschutzschirm II" wurde das Modell mit einer maximalen Haftungsübernahme von 10 Mio. Euro pro Veranstalter für Großveranstaltungen ausgeweitet, der Einmalzuschuss dafür mit 80% gedeckelt.

„Wir erreichen damit, dass Großveranstaltungen mit langen Vorlaufzeiten, wie etwa Messen, Kongresse oder große Kulturveranstaltungen, wieder in Angriff genommen und geplant werden können“, begründete Tourismusministerin Elisabeth Köstinger die Erhöhung auf 10 Mio. Euro pro Veranstalter.

Interessante Schutzschirm-Bilanz

MICE Schutzschirm

Die nun von ÖHT-Vorstand Matthias Matzer vorgelegte Bilanz für 2021 unterstreicht, wie wichtig der „Veranstalterschutzschirm“ als Hilfsmaßnahme war bzw. ist und wie gut er gewirkt hat:

  • Insgesamt wurden 1.450 Anträge gestellt,
  • davon 23,4% oder 339 zurückgezogen (auf Wunsch des Förderwerbers) bzw. abgelehnt (nicht alle Vorgaben erfüllt; Fristversäumnis bei der Nachreichung von Unterlagen),
  • 72,5% oder 1.051 bewilligt (für Veranstaltungen, die zwischen 1. März 2021 und 31. Dezember 2022 in Österreich stattfinden).
  • Das durchschnittlich bewilligte Volumen für kleinere Veranstaltungen (Schutzschirm I) belief sich auf 250.000 Euro,
  • bei Großveranstaltungen erreichte das durchschnittlich bewilligte Volumen 1,194 Mio. Euro.
  • Von den bewilligten Anträgen mussten bislang 55,6% bzw. 467 nicht ausbezahlt werden, da sie erfreulicher Weise wie geplant durchgeführt werden konnten (der Rest hat noch nicht stattgefunden).
  • Insgesamt betrafen von allen bearbeiteten Anträgen 166 oder 11,4% Kongresse und 132 oder 9,1% Messen;
  • Von den bearbeiteten Kongress-Anträgen wurden 80,1% bzw. 133 bewilligt, von den Messen waren es 101 bzw. 76,5%. Beide werte liegen höher als bei den übrigen Veranstaltungen, von denen nur knapp 71% bewilligt wurden.

97 Mio. Euro für 2022 im Topf

Die Nachbesserung des Veranstalterschutzschirms im April für Großveranstaltungen traf übrigens ins Schwarze. Denn deren Ablehnung aus formellen oder Frist-Gründen war bei ihnen mit 12,8% deutlich niedriger. Da die Vorlaufzeit großer Kongresse und Messen erheblich länger ist, wurde erst eine derartige Veranstaltung bewilligt, aber nicht ausbezahlt.

In Summe sind aktuell rund 203 Mio. Euro an Fördersumme für große und kleine Veranstaltungen aktiv bzw. sind Veranstaltungen mit dieser Summe aktuell abgesichert. Damit verbleiben 97 Mio. Euro für 2022 im Topf. Matthias Matzer rechnet, dass die Bewilligung für die Sonderförderungs-Verlängerung Ende Jänner/Anfang Februar erfolgt, „sodass wir ab dann operativ tätig werden können.“ Anträge können bereits jetzt eingebracht werden (hier geht’s zum Link >>>).

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